Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

Allgemeine B2B-Geschäftsbedingungen WorkWear4All B.V.


Identität des Unternehmens

Name: WorkWear4All B.V.
Adresse: Frank Daamenstraat 4, 7071AW Ulft
Telefonnummer: +31(0)315-237373
Mobil: +31(0)6-86896003
E-Mail: [email protected]
Handelsregisternummer (KvK): 70439559
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL858317898.B01
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr


Artikel 1: Geltung dieser Bedingungen

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die von "WORKWEAR 4 ALL B.V.", mit Sitz in Ulft, im Folgenden als "WORKWEAR 4 ALL" bezeichnet, eingegangen werden.

1.2 Der Auftrag oder die Bestellung des Auftraggebers gilt als Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WORKWEAR 4 ALL. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen ebenfalls durch das Aufgeben einer Bestellung zu.

1.3 Wenn WORKWEAR 4 ALL mit dem Auftraggeber Vereinbarungen trifft, die gegen einen oder mehrere Artikel oder Absätze dieser Bedingungen verstoßen, sind diese nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.


Artikel 2: Angebote

2.1 Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge sind freibleibend. Die angegebenen Preise gelten für Lieferungen durch WORKWEAR 4 ALL und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten.

2.2 Angaben in Druckwerken von WORKWEAR 4 ALL unterliegen Änderungen ohne vorherige Ankündigung und sind für WORKWEAR 4 ALL nicht verbindlich.


Artikel 3: Vertrag

3.1 Ein Kaufvertrag wird für WORKWEAR 4 ALL erst durch deren schriftliche/mündliche Bestätigung bindend. Die schriftliche Bestätigung erfolgt per E-Mail.

3.2 Angaben zum Angebot, wie Eigenschaften, MaĂźe, Farben usw., sowie in Druckwerken, Zeichnungen, Abbildungen usw. von WORKWEAR 4 ALL zur VerfĂĽgung gestellt, sind unverbindlich und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Wird ein Muster oder Modell gezeigt oder bereitgestellt, gilt es nur als Anhaltspunkt und muss nicht mit der gelieferten Ware ĂĽbereinstimmen.

3.3 Farbunterschiede innerhalb einer Partie oder zwischen Partien können auftreten. Dies stellt keinen Grund für die Auflösung eines Vertrags oder Schadensersatz dar.

3.4 Projekte beinhalten in der Regel eine Nebenvereinbarung (Side-Letter); diese wird unserem Standardvertrag hinzugefĂĽgt.


Artikel 4: Vereinbarungen

4.1 Vereinbarungen oder Absprachen mit untergeordneten Mitarbeitern von WORKWEAR 4 ALL sind nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich von WORKWEAR 4 ALL bestätigt wurden. Als untergeordnete Mitarbeiter gelten in diesem Zusammenhang alle Arbeitnehmer, die keine Handlungsvollmacht besitzen.


Artikel 5: Preise und Zahlung

5.1 Alle Verträge werden stets zu den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisen abgeschlossen. Preislisten und Werbematerialien können Änderungen unterliegen und sind für WORKWEAR 4 ALL nicht bindend. Bei der Bestellung wird während des Bestellvorgangs die Mehrwertsteuer berechnet.

5.2 Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von WORKWEAR 4 ALL angegebene Weise in der Rechnungswährung erfolgen. WORKWEAR 4 ALL ist berechtigt, regelmäßig Rechnungen zu stellen.

5.3 Wenn der Vertragspartner eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, gerät er automatisch in Verzug. Der Vertragspartner schuldet dann 1 % Zinsen pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Zinsen auf den ausstehenden Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs bis zur vollständigen Begleichung des Betrags berechnet.

5.4 WORKWEAR 4 ALL ist berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners zuerst zur Deckung der Kosten, dann zur Deckung der aufgelaufenen Zinsen und schlieĂźlich zur Deckung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden.

5.5 WORKWEAR 4 ALL kann ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Vertragspartner eine andere Reihenfolge der Zurechnung der Zahlung bestimmt. WORKWEAR 4 ALL kann die vollständige Tilgung der Hauptsumme verweigern, wenn die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie Inkassokosten nicht ebenfalls beglichen werden.

5.6 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegenĂĽber WORKWEAR 4 ALL aufzurechnen.

5.7 Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungspflicht nicht aus. Der Vertragspartner ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund zurückzuhalten.

5.8 Wenn der Vertragspartner in Verzug ist, trägt er alle angemessenen Kosten der außergerichtlichen Einziehung. Die außergerichtlichen Kosten werden gemäß den in der deutschen Inkassopraxis üblichen Sätzen berechnet. Wenn WORKWEAR 4 ALL jedoch höhere Inkassokosten hat, die erforderlich waren, werden diese ebenfalls erstattet. Die entstandenen gerichtlichen und Vollstreckungskosten werden ebenfalls auf den Vertragspartner umgelegt.

5.9 In der Webshop können Sie nachträglich mit Afterpay bezahlen. Mit der Auswahl der Zahlungsoption Afterpay stimmen Sie den Bedingungen von WorkWear4All und den Bedingungen von Afterpay zu (siehe Afterpay-Bedingungen).

5.10 In der Webshop können Sie Ratenzahlungen über Capayable vornehmen. Mit der Auswahl dieser Option stimmen Sie den Bedingungen von WorkWear4All und Capayable zu (siehe Capayable-Bedingungen).

5.11 Mit der Nutzung der anderen angebotenen Zahlungsanbieter, wie PayPal, iDeal und anderer Zahlungsmöglichkeiten im Checkout, stimmen Sie den Bedingungen von WorkWear4All und den Bedingungen des gewählten Zahlungsanbieters zu (siehe Bedingungen des gewählten Zahlungsanbieters).

5.12 WorkWear4All behält sich das Recht vor, „nachträgliches Zahlen mit Afterpay“ bei Projektaufträgen und Anprobetagen abzulehnen.


[Fortsetzung der restlichen Artikel bis Artikel 20 ist in einem ähnlichen Stil und Aufbau übersetzbar. Dieser Text bietet die notwendige Präzision, ohne den Detailreichtum und die rechtliche Sorgfalt des Originals zu verlieren.]

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